Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.1984 - 6 C 4.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5406
BVerwG, 11.12.1984 - 6 C 4.84 (https://dejure.org/1984,5406)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1984 - 6 C 4.84 (https://dejure.org/1984,5406)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1984 - 6 C 4.84 (https://dejure.org/1984,5406)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,5406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Klagefrist - Schuldlose Fristversäumung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.11.1977 - 5 C 12.77

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Klagefrist - Adressierung der Klage -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1984 - 6 C 4.84
    Entgegen der Auffassung der Revision ist deshalb auch unter Beachtung der Grundsätze des Urteils vom 25. November 1977 - BVerwG 5 C 12.77 - (BVerwGE 55, 61 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 100) die Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Klagefrist zu versagen, obwohl der vom Kläger schuldhaft unrichtig in sein Schreiben eingesetzte Adressat, nämlich die Prüfungskammer, bei (schnellerer) Bearbeitung des Schreibens vom 20. Oktober 1982 noch den rechtzeitigen Eingang dieses möglicherweise als Klageschrift zu deutenden Schreibens bei Gericht hätte ermöglichen können.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1984 - 6 C 4.84
    Diese Auffassung steht im Einklang mit dem grundsätzlichen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 1982 - 2 BvL 26.81 - (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81] unter Hinweis auf BVerwGE 49, 252).
  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1984 - 6 C 4.84
    Diese Auffassung steht im Einklang mit dem grundsätzlichen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 1982 - 2 BvL 26.81 - (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81] unter Hinweis auf BVerwGE 49, 252).
  • BVerwG, 14.06.1983 - 6 C 162.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vorliegen der

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1984 - 6 C 4.84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 14. Juni 1983 - BVerwG 6 C 162.81 - <ZBR 1984, 19> mit weiteren Nachweisen) kann ein Kläger im Verwaltungsgerichtsprozeß nicht mit Erfolg geltend machen, die von ihm schuldhaft verursachte Versäumung der Klagefrist brauche er deshalb nicht im Sinne von § 60 VwGO zu verantworten, weil ein späteres Verhalten eines Dritten, sei es schuldhaft gewesen oder nicht, für die Fristversäumung ebenfalls kausal gewesen ist.
  • BVerwG, 21.05.1984 - 6 C 18.84

    Ablösung der revisionsrechtlichen Sonderregelungen des Wehrpflichtrechts durch §

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1984 - 6 C 4.84
    Wie der Senat jedoch in seinem Beschluß vom 21. Mai 1984 - BVerwG 6 C 18.84 - näher ausgeführt hat, hat sich dadurch an der Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen Urteile, die noch vor dem 1. Januar 1984 zugestellt worden sind, nichts geändert.
  • BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 22.82

    Wahrung der Monatsfrist für die Einlegung einer Revision - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1984 - 6 C 4.84
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Beschluß nach § 93 a Abs. 3 BVerfGG vom 14. September 1982 - 2 BvR 617.82 - betont, mit dem es die Verfassungsbeschwerde eines Kriegsdienstverweigerers nicht zur Entscheidung angenommen hat, dessen Revision gegen das seine Klage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts unter Zurückweisung seines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist durch Beschluß des erkennenden Senats vom 24. März 1982 - BVerwG 6 C 22.82 - verworfen worden war.
  • BFH, 12.01.1968 - VI R 140/67

    Revision - Beschluß über Zulassung - FG - Rechtsmittelbelehrung - Revisionsfrist

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1984 - 6 C 4.84
    Derjenige, der das Risiko unrichtiger Adressierung schuldhaft übernimmt, kann zu seiner Entschuldigung nicht geltend machen, daß der unrichtige Adressat bei schnellerer Bearbeitung des Vorgangs die Sache noch rechtzeitig an die richtige Stelle hätte weiterleiten können (vgl. BFH 90, 395).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.1982 - 4 S 766/82

    Rücknahme eines gegen Ermessensrichtlinien verstoßenden Bewilligungsbescheides

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1984 - 6 C 4.84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 14. Juni 1983 - BVerwG 6 C 162.81 - <ZBR 1984, 19> mit weiteren Nachweisen) kann ein Kläger im Verwaltungsgerichtsprozeß nicht mit Erfolg geltend machen, die von ihm schuldhaft verursachte Versäumung der Klagefrist brauche er deshalb nicht im Sinne von § 60 VwGO zu verantworten, weil ein späteres Verhalten eines Dritten, sei es schuldhaft gewesen oder nicht, für die Fristversäumung ebenfalls kausal gewesen ist.
  • BVerwG, 14.06.1985 - 6 B 47.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Hieran hat sich das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung gehalten (vgl. Beschluß vom 11. Dezember 1984 - BVerwG 6 C 4.84 -).
  • BVerwG, 14.10.1986 - 6 B 11.86

    Mindestanforderungen an eine Klageschrift - Auswirkung des Grades der

    Die Frage, wie bei einzelnen Mängeln einer Klageschrift, etwa beim Fehlen der Bezeichnung des Klägers, zu verfahren ist, und ob nach Ablauf der Klagefrist eine rückwirkende Heilung solcher Mängel möglich ist, ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. Beschluß vom 5. Mai 1982 - BVerwG 7 B 201.81 - ; Beschluß vom 11. Dezember 1984 - BVerwG 6 C 4.84 - für das sozialgerichtliche Verfahren: Beschluß des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 10. Dezember 1974 - Gs 2/73 - <NJW 1975, 1380>) Es ist auch nicht mehr klärungsbedürftig, daß eine Ergänzung nicht in Betracht kommen kann, wenn es an allen gesetzlichen Erfordernissen einer Klageschrift fehlt (vgl. Beschluß vom 16. Januar 1964 - BVerwG 2 B 4.63 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht